Der Beitrag setzt sich aus einem Grundbeitrag für die
Mitgliedschaft in TSV Hertha Walheim und einem zusätzlichen Abteilungsbeitrag
(z.B. Tennis) zusammen. Die hier genannten Beiträge sind jeweils die Summe.
Bitte beachten Sie, dass es einen
Familienhöchstbeitrag gibt; dieser gilt nicht für die
Abteilungsbeiträge!
| Abteilung | Aufnahmegebühr | Abteilungsbeitrag |
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Badminton
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- | € 20 ab 18 Jahre |
| Basketball | - | 18 / 24 € (Jugend/Erwachsene) |
| Mutter Kind Schwimmen | - | 34 € Kind |
| Freizeit | - | - |
| Fußball | - | 5€ pro Monat |
| Judo | € 25 | € 60 |
| Tennis | - | siehe unten |
Die Beiträge sind laut Satzung bis zum 28. Februar des laufenden Jahres in geraden EURO-Beträgen an den Verein zu entrichten. Die Beiträge werden per Rechnung erhoben oder per Einzugsermächtigung automatisch zum genannten Termin abgebucht.
Ab dem 1.1.2002 wird alles in EURO berechnet; hier die Tabelle:
| Beitrags-Gruppe | Betrag in € | Beitragsbezeichnung |
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0
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0,00
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beitragsfrei |
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1
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13,00 (+34 € s.o.)
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Kinder/Abteilung Mutter und Kind (bis einschl. 6 Jahre), zzgl.
Abteilungsbeitrag 34€, Mutter 40€
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2
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50,00
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Kinder (außer Mutter u. Kind) u. Jugendliche bis einschl. 18 Jahre
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3
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74,00
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Mitglieder über 18 Jahre
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4
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154,00
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Familienhöchstbeitrag
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9
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31,00
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inaktive Mitglieder
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18
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separate Ausrechnung
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SONDERBEITRAGSGRUPPE/BETRAG LFD. JAHR
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Je nach Abteilung wird ein Abteilungsbeitrag erhoben; in der folgenden Tabelle wird der jeweilige Gesamtbetrag ausgewiesen. Bei der Mitgliedschaft in mehr als einer Abteilung wird der höchste Beitrag fällig.
| Beitrags-Gruppe | Beitrag in € | Beitragsbezeichnung |
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101
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65,00
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Vereins- u. Abteilungsbeitrag Tennis bis einschl. 14 Jahre
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102
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90,00
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Vereins- u. Abteilungsbeitrag Tennis v. 15 bis einschl. 18 Jahre
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103
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166,00
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Vereins- u. Abteilungsbeitrag Tennis über 18 Jahre
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104
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115,00
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Schüler / Studentenbeitrag / Wehrdienst- und Zivildienstleistende bis
27 Jahre (nur Tennis)
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Bemerkungen:
Bei Eintritt während eines laufenden Kalenderjahres wird der zeitanteilige Beitrag berechnet. Er ist sofort bei Eintritt in voller Höhe zahlbar (wenn nach dem 28. Februar eingetreten wird).
Der Familienbeitrag wird nur angerechnet für Familien mit Kindern bis zum
vollendeten 18. Lebensjahr des / der Kindes / er.
Der, wegen Erreichen der höheren Altersstufe dann fällige neue (höhere)
Mitgliedsbeitrag, wird erst ab dem Jahr berechnet, in dem die höhere
Altersstufe erreicht wird.