Beiträge TSV Hertha Walheim ab 1.1.2011


Der Beitrag setzt sich aus einem Grundbeitrag für die Mitgliedschaft in TSV Hertha Walheim und einem zusätzlichen Abteilungsbeitrag (z.B. Tennis) zusammen. Die hier genannten Beiträge sind jeweils die Summe. Bitte beachten Sie, dass es einen Familienhöchstbeitrag gibt; dieser gilt nicht für die Abteilungsbeiträge!

Abteilung Aufnahmegebühr Abteilungsbeitrag
Badminton
- € 20 ab 18 Jahre
Basketball - 18 / 24 € (Jugend/Erwachsene)
Mutter Kind Schwimmen - 34 € Kind
Freizeit - -
Fußball - 5€ pro Monat
Judo € 25 € 60
Tennis - siehe unten

Die Beiträge sind laut  Satzung bis zum 28. Februar des laufenden Jahres in geraden EURO-Beträgen an den Verein zu entrichten. Die Beiträge werden per Rechnung erhoben oder per Einzugsermächtigung automatisch zum genannten Termin abgebucht.

Ab dem 1.1.2002 wird alles in EURO berechnet; hier die Tabelle:

Beitrags-Gruppe Betrag in € Beitragsbezeichnung
0
0,00

beitragsfrei

1
13,00 (+34 € s.o.)
Kinder/Abteilung Mutter und Kind (bis einschl. 6 Jahre), zzgl. Abteilungsbeitrag 34€, Mutter 40€
2
50,00
Kinder (außer Mutter u. Kind) u. Jugendliche bis einschl. 18 Jahre
3
74,00
Mitglieder über 18 Jahre
4
154,00
Familienhöchstbeitrag
9
31,00
inaktive Mitglieder
18
separate Ausrechnung
SONDERBEITRAGSGRUPPE/BETRAG LFD. JAHR

Je nach Abteilung wird ein Abteilungsbeitrag erhoben; in der folgenden Tabelle wird der jeweilige Gesamtbetrag ausgewiesen. Bei der Mitgliedschaft in mehr als einer Abteilung wird der höchste Beitrag fällig.

Beitrags-Gruppe Beitrag in € Beitragsbezeichnung
 

 

 
101
65,00
Vereins- u. Abteilungsbeitrag Tennis bis einschl. 14 Jahre
102
90,00
Vereins- u. Abteilungsbeitrag Tennis v. 15 bis einschl. 18 Jahre
103
166,00
Vereins- u. Abteilungsbeitrag Tennis über 18 Jahre
104
115,00
Schüler / Studentenbeitrag / Wehrdienst- und Zivildienstleistende bis 27 Jahre (nur Tennis)

Bemerkungen:

Bei Eintritt während eines laufenden Kalenderjahres wird der zeitanteilige Beitrag berechnet. Er ist sofort bei Eintritt in voller Höhe zahlbar (wenn nach dem 28. Februar eingetreten wird).

Der Familienbeitrag wird nur angerechnet für Familien mit Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des / der Kindes / er.

Der, wegen Erreichen der höheren Altersstufe dann fällige neue (höhere) Mitgliedsbeitrag, wird erst ab dem Jahr berechnet, in dem die höhere Altersstufe erreicht wird.